Jahresabschluss und Steuererklärungen durch die Steuerkanzlei
Sie sind verantwortlich für eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG), Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG) oder eine Kapitalgesellschaft & Co. (AG & Co. KG, GmbH & Co. KG, UG & Co. KG)? Dann ist Ihnen bekannt, dass Sie nach Abschluss eines Geschäftsjahres verpflichtet sind, einen Jahresabschluss und Steuererklärungen abzugeben. Mithilfe dieser Unterlagen können wir gemeinsam die finanzielle Lage und den Erfolg Ihres Unternehmens feststellen. Allerdings brauchen Sie je nach Unternehmensgröße und -form noch zusätzlich Anhänge und einen Lagebericht.
Die Steuerberater unserer Steuerkanzlei in Dortmund sind mit den gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an den Jahresabschluss von Unternehmen vertraut und unterstützen Ihre Buchhaltung. Einzelkaufleute sind von dieser Regel befreit, sofern sie in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren weniger als 600.000 € Umsatz und 60.000 € Jahresüberschuss erwirtschaftet haben. Dann müssen sie nicht bilanzieren. Gleiches gilt für Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Allerdings sind Sie als Teil dieser Personengruppen verpflichtet, der Finanzverwaltung Ihre einfache Buchführung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorzulegen.
Der Jahresabschluss beendet die Buchführung eines Geschäftsjahres
Im Laufe eines Geschäftsjahres stellen wir Ihnen zahlenmäßige Informationen anlässlich Ihrer laufenden Buchführung zur Verfügung. Ein vollständiges Bild erhalten Sie aber nur durch den Jahresabschluss, da hierin auch die Inventurbestände enthalten sind. In unserem Steuerbüro fügen wir für Sie im Jahresabschluss alle wichtigen Zahlen und Informationen zusammen, die im Laufe eines Wirtschaftsjahres in Ihrem Unternehmen angefallen sind. Dazu gehören der Bilanzbericht, alle betrieblichen Steuererklärungen, Ihre Einkommensteuererklärung sowie Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung, falls erforderlich.
Damit bietet Ihnen der Jahresabschluss einen genauen Überblick über den finanziellen Zustand und das Betriebsvermögen Ihres Unternehmens. Die Entwicklung wird dadurch für Sie transparent und stellt eine solide Basis für Optimierungsmöglichkeiten und Gestaltungsüberlegungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung dar. Sie können sich somit auf Ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren, ohne sich um Prüfung, Bestätigung und Veröffentlichung kümmern zu müssen. Wenn Sie Fragen zum Jahresabschluss haben, rufen Sie uns an unter 0231 59 50 04 oder benutzen Sie unser Kontaktformular.