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Lohnbuchhaltung durch versierte Lohnexperten

Die Buchhaltung eines Betriebes besteht aus mehreren Teilbereichen, darunter der Lohnbuchhaltung, sofern Mitarbeiter beschäftigt werden. Gesetzlich ist deshalb jedes Unternehmen verpflichtet, neben der Finanzbuchhaltung auch eine Lohnbuchhaltung zu führen. Sowohl das Finanzamt als auch die Rentenversicherungsträger prüfen in regelmäßigen Abständen in Unternehmen die einwandfreie Dokumentation der Lohnbuchhaltung. Wenn Sie für Ihr Unternehmen überlegen, die Lohnbuchhaltung selbst durchzuführen, sollten Sie Folgendes bedenken: Neben den Kenntnissen im Lohnsteuerrecht braucht Ihre Lohnbuchhaltung zusätzlich solide Kenntnisse im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

Neben der zentralen Aufgabe der Abrechnung und Verbuchung der Mitarbeiterlöhne hat die betriebliche Lohnbuchhaltung noch weitere Funktionen zu erfüllen. Insofern ist sie nichts, was sich durch einen Buchhalter mal eben so nebenbei erledigen lässt. Sie können auch nicht davon ausgehen, dass in Ihrem eigenen Rechnungswesen die fachlichen Voraussetzungen mit den vielen rechtlichen Komponenten für die Führung einer Lohnbuchhaltung vorhanden sind. Unsere Steuerberaterin für Lohnabrechnungen erfüllt alle benötigten Kriterien und entlastet Ihren Betrieb von administrativen Tätigkeiten durch Outsourcing des Lohnbüros.

Vorteile einer externen Lohnbuchhaltung

Die Lohnexpertinnen in unserem Steuerbüro in Dortmund ermitteln für jeden Ihrer Mitarbeiter alle wichtigen Aspekte für die Gehaltszahlung. Dazu gehören der Leistungszeitraum, Auszahlungsdatum, Brutto- und Nettolohn, Lohnsteuer und Lohnnebensteuer. Zudem verrechnet sie die gesetzlichen und freiwilligen Abzüge wie etwa Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge sowie vermögenswirksame Leistungen. Als Grundlage dienen dabei die Arbeitsverträge, Stundenzettel und Arbeitszeitkarten Ihrer Angestellten. Ferner übernimmt sie die Erstellung von Zahlungsträgern sowie die Anfertigung der schriftlichen Lohnabrechnung und leitet diese an die jeweiligen Angestellten weiter.

Zu den Aufgaben einer Lohnbuchhaltung zählt auch die Pflege und Aktualisierung der Personenstammdaten. Bei Beschäftigungsbeginn wird für jeden Mitarbeiter ein persönliches Lohnkonto angelegt. Darin sind Daten wie etwa der vollständige Name, das Geburtsdatum, die Meldeadresse und die Lohnsteuerklasse festgehalten, um sie auch bei den Sozialversicherungen anzumelden. Verlassen Mitarbeiter Ihren Betrieb, übernimmt die Lohnbuchhaltung die entsprechende Abmeldung. Mithilfe unserer Steuerberaterin haben Sie die Gewissheit für die rechtzeitige Erstellung aller Lohnunterlagen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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